Der Nationalsozialismus vereinnahmt die gesamte kulturelle Arbeit. Die Ausübung jeder künstlerischen Tätigkeit unterliegt den Verordnungen des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.
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Foto rechts: "Illustrierte Kronen Zeitung", Titelblatt, 31. März 1938: "Reichsminister Dr. Goebbels begrüßt Kammersänger Leo Slezak beim Empfang der Kunstschaffenden in der Hofburg."
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